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   VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 44/15   

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VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 44/15 (https://dejure.org/2015,22514)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.07.2015 - VfGBbg 44/15 (https://dejure.org/2015,22514)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 44/15 (https://dejure.org/2015,22514)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2011 - VfGBbg 20/10

    Wegen fehlender Beschwerdebefugnis und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 44/15
    Dieser verlangt vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 (8/10 EA) - vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Genügt die Prozessführung vor den Fachgerichten diesen Anforderungen nicht, so ist die nachfolgend erhobene Verfassungsbeschwerde unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 74, 102, 113f.; 96, 345, 372).

  • VerfG Brandenburg, 06.07.2012 - VfGBbg 63/11

    Unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde; nicht ordnungsgemäße

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 44/15
    Dieser verlangt vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 (8/10 EA) - vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Genügt die Prozessführung vor den Fachgerichten diesen Anforderungen nicht, so ist die nachfolgend erhobene Verfassungsbeschwerde unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 74, 102, 113f.; 96, 345, 372).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 44/15
    Genügt die Prozessführung vor den Fachgerichten diesen Anforderungen nicht, so ist die nachfolgend erhobene Verfassungsbeschwerde unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 74, 102, 113f.; 96, 345, 372).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 44/15
    Genügt die Prozessführung vor den Fachgerichten diesen Anforderungen nicht, so ist die nachfolgend erhobene Verfassungsbeschwerde unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 74, 102, 113f.; 96, 345, 372).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 44/15
    Dazu gehört es auch, ein Rechtsmittel oder sonstigen Rechtsbehelf in gehöriger Weise einzulegen (vgl. BVerfGE 91, 93, 107), mithin die dafür bestehenden gesetzlichen Fristen zu wahren, prozessualen Rüge- und Darlegungslasten zu genügen und sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen des jeweiligen Verfahrensrechts Rechnung zu tragen.
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 44/15
    Dieser verlangt vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 (8/10 EA) - vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2023 - VfGBbg 70/21

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig;

    Dazu gehört es auch, Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe in gehöriger Weise einzulegen, mithin die dafür bestehenden gesetzlichen Fristen zu wahren sowie prozessualen Rüge- und Darlegungslasten zu genügen (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2015 ‌- VfGBbg 44/15 -,‌ und ‌- VfGBbg 45/15 -, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf

    Dazu gehört es auch, Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe in gehöriger Weise einzulegen, mithin die dafür bestehenden gesetzlichen Fristen zu wahren, prozessualen Rüge- und Darlegungslasten zu genügen und den sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen des jeweiligen Verfahrensrechts Rechnung zu tragen (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2015 ‌- VfGBbg 44/15 -,‌ und ‌- VfGBbg 45/15 -, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 14/17

    Der Grundsatz der Subsidiarität gebietet keine vorrangige Erhebung einer

    Der Grundsatz der Subsidiarität hält einen Beschwerdeführer an, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu erwirken (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 - vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 - vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 - vom 21. November 2014 - VfGBbg 20/14 - und vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 44/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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